Häufig gestellte Fragen

Woher bekomme ich ein Rezept?
Je nach Auffälligkeiten und Beschwerden können Sie Ihren  Hausarzt, Kinderarzt, HNO- Arzt, Phoniater, Neurologen, Internisten, Zahnarzt oder Kieferorthopäden  aufsuchen, der den Therapiebedarf feststellt und eine Heilmittelverordnung für Logopädie ausstellen kann.
Zwischen Ausstellungsdatum der Verordnung und dem Therapiebeginn dürfen nicht mehr als 28 Tage liegen.
Eine Verordnung  Ihres Arztes  ist Voraussetzung für den Therapiebeginn, unabhängig davon, ob Sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind.

Wer übernimmt die Kosten?
Für gesetzlich Versicherte bis zum 18. Lebensjahr werden die Kosten vollständig von den  Krankenkassen getragen.
Ab dem 18. Lebensjahr müssen Sie eine Zuzahlung von 10% der Rezeptgebühr zzgl. 10€ Praxisgebühr leisten.
Wird eine gewisse Belastungsgrenze bei Zuzahlungen zu Rezepten im Jahr überschritten, können Sie sich bei Ihrer Krankenkasse von den Zuzahlungen befreien lassen.
Privat Versicherte erhalten zu Beginn der Behandlung einen Kostenvoranschlag (oder Therapievertrag). Kontaktieren Sie bitte möglichst früh Ihre Versicherung, um die Kostenübernahme und/ oder den Umfang der Kostenübernahme abzuklären.

Sind Hausbesuche möglich?
Bei entsprechender medizinischer Indikation führen wir auch Hausbesuche durch. Die Indikation zum Hausbesuch muss vom Arzt festgestellt und auf der Verordnung vermerkt sein.

Wie läuft eine Therapie ab?
Zu Beginn der Behandlung führen wir ein ausführliches Anamnesegespräch und eine umfassende logopädische Diagnostik durch. Die darauf folgenden Behandlungen finden regelmäßig  1-3-mal pro Woche (je nach verordneter Therapiefrequenz) statt. Die Therapiedauer wird vom verordnenden Arzt bestimmt und  kann  30, 45 oder 60 Minuten betragen.  In dieser Zeit werden auch Eltern- bzw.  Angehörigengespräche geführt. Jederzeit gerne beantworten wir auch Ihre Fragen.