Unsere Leistungen

Bei Kindern und Jugendlichen:

  • Late Talker (verspäteter Sprach- und Sprechbeginn)
  • Sprachentwicklungsstörung oder -verzögerung  (kindliche Sprach- und Sprechstörungen)
  • Eingeschränkter aktiver und passiver  Wortschatz,  Störungen des Grammatikerwerbs (Dysgrammatismus) und der Aussprache, nicht altersentsprechendes Sprachverständnis
  • Dyslalie (Artikulationsstörung), Störung der Lautbildung und -verwendung
  • Myofunktionelle Störung
  • Kindliche Stimmstörung
  • Störung des Schriftspracherwerbs (Lese- Rechtschreibschwäche)
  • Störung der phonologischen Bewusstheit
  • Auditive Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörung
  • Sprach-, Sprech- und Kommunikationsstörung

Bei Erwachsenen:

  • Neurologisch bedingte Sprach- und Sprechstörungen, die durch Schädigung des Gehirns hervorgerufen werden:
    • Aphasie
      Alle Bereiche und Modalitäten der Sprache (Lautstruktur, Wortschatz, Wortfindung  und Satzbau) können in unterschiedlichem Ausmaß beeinträchtigt sein. Sowohl die rezeptiven (Sprachverständnis) als auch die expressiven (Sprachproduktion) Fähigkeiten können betroffen sein. Somit können das Sprechen und Verstehen der Lautsprache und/ oder auch das Lesen, Verstehen und die Produktion geschriebener Sprache erschwert sein.
    • Dysarthrie/ Dysarthrophonie
      Beeinträchtigung  der Artikulation, des Sprechrhythmus, der Stimme und/oder der Sprechatmung.
    • Sprechapraxie
      Störung in der Planung von Sprechbewegungen. Sie zeigt sich im Bereich von Artikulation, Sprechmelodie und –rhythmus.
  • Stimmstörung
    (z.B. bei Stimmlippenlähmung, organisch bedingter Dysphonie, hyper- oder hypofunktioneller Dysphonie, psychogen bedingter Stimmstörung)
  • Redeflussstörung (Stottern oder Poltern)
  • Fazialisparese (Lähmung des Gesichtsnervs)
  • Myofunktionelle Störung
    Pathologisches Schluckmuster, Hypotonie/Schwäche der Lippen-, Zungen- und Wangenmuskulatur, falsche Zungenruhelage
  • Artikulationsstörung
  • Neurodegenerative Erkrankung (z.B. bei Morbus Parkinson)​

Ab dem 18. Lebensjahr müssen Sie eine Zuzahlung von 10% der Rezeptgebühr zzgl. 10€ Praxisgebühr leisten. Wird eine gewisse Belastungsgrenze bei Zuzahlungen zu Rezepten im Jahr überschritten, können Sie sich bei Ihrer Krankenkasse von den Zuzahlungen befreien lassen.